Termine

Veranstaltungen

Kachelofentage 

25. und 26.09.2026 in unserem Studio


Holzmarkt Frammersbach
(verkaufsoffener Sonntag) 

18.10.2026 | 12.00 Uhr – 17.00 Uhr


Messe „Kalter Markt“ Ortenberg 

24.10.2026 – 27.10.2026

Herstelleraktionen Aktuelle Angebote

Contura | Herbstaktion 2026
Sparen Sie bis zu 500 €

Die Aktion ist vom 01.09. bis 31.12.2026 gültig.

Attika| Herbstaktion
Promotion „VIVA 120 L Classic“

Die Aktion ist vom 01.09. bis 30.11.2026 gültig.

Austroflamm |
Die erfolg­reiche „MwSt-Aktion“ ist wieder da!

Gültig bis 31. Oktober 2026

HWAM | 300 € sparen
Vom 01.08. – 30.10.2026

Die Aktion ist bis vom 01.08. bis 30.10.2026 gültig.

Cera | Ofen des Jahres 2026 –
Der neue Kaminofen TENNO

Attika VIVA | „OFEN DES JAHRES 2026“

Energiewende ohne Holz und Pellets nicht machbar

Holzöfen dürfen weiterhin installiert werden!

Holz ist ein nachwachsender Rohstoff. Beim Heizen mit Holz wird CO₂ freigesetzt. Während seines Wachstums nimmt der Baum CO₂ aus der Atmosphäre auf und bindet den darin enthaltenen Kohlenstoff im Holz. Auch bei der natürlichen Zersetzung von Holz wird ein Teil des gebundenen Kohlenstoffs wieder freigesetzt.

Heutzutage verfügen moderne Feuerstätten über besonders schadstoffarme Verbrennungstechnologien, so dass die Schadstoffemissionen gerade in Bezug auf CO-Gehalt und Feinstaub sogar deutlich unter die gesetzlichen Grenzwerte der 2. Stufe der BIMSCHV gesenkt werden konnten und moderne Öfen zeitlich unbefristet ohne zusätzliche Filtermaßnahmen betrieben werden dürfen.

Um die Klimaziele zu erreichen und die Klimaerwärmung einzudämmen, hat die Bundesregierung das neue Gebäudeenergiegesetz verabschiedet, welches zum 01.01.2024 in Kraft tritt, wodurch fossile Energieerzeugung durch Gas- oder Erdölheizungen bis zum Jahr 2045 beendet sein soll.

Klassische Einzelraumfeuerstätten wie Kachelöfen, Kaminöfen, Heizkamine, Herde können bei Einhaltung der gesetzlichen Abgasvorschriften weiterhin uneingeschränkt genutzt werden und dürfen auch weiterhin in Neubauten installiert werden.

Allerdings gelten handbeschickte Geräte sowie luftgeführte Pelletöfen nicht als Heizungsanlage und dürfen somit nur mit 10 % für den Deckungsanteil am Nutzwärmebedarf des Gebäudes und damit auf die zukünftig vorgeschriebene 65 % Regelung mittels erneuerbaren Energien angerechnet werden.

Gerade in Verbindung mit einer Wärmepumpe ist die Kombination eines Holz- oder Pelletofens interessant, um gerade zu Spitzenlastzeiten bei kalten Außentemperaturen eine effiziente Energiegewinnung sicherzustellen und die Stromkosten im Winter deutlich zu senken.